
Rechtlicher Rahmen
Barrierefreiheits-Vorschriften Luxemburg
Umfassender Leitfaden zu den Barrierefreiheits-Normen in Luxemburg. Alle unsere Installationen sind nachweislich konform mit den geltenden Vorschriften.
Konformitätszertifikat für Barrierefreiheit zu jeder Installation
Normen
Wesentliche Barrierefreiheits-Normen
Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen an ein barrierefreies Badezimmer
Mindestmaße
- Durchgangsbreite: mindestens 80 cm
- Bewegungsfläche: 150 cm Durchmesser
- Höhe erreichbarer Elemente: 40–130 cm
- Duschschwelle: maximal 2 cm
Pflichtausstattung
- Normgerechte Haltegriffe (NF)
- Rutschfester Boden mindestens Klasse C
- Fest montierter Duschsitz
- Thermostat-Armatur
Elektrische Sicherheit
- Stromversorgung im Bereich 2
- Beleuchtung mindestens 200 Lux
- Schalter in 90–130 cm Höhe
- Steckdosen außerhalb der Wasserbereiche
Rechtsgrundlagen
Maßgebliche Rechtstexte
Gesetz vom 29. März 2001
Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Einrichtungen
Großherzogliche Verordnung 2001
Technische Vorschriften zur Barrierefreiheit
ITM-SST 1500
Sicherheitsvorschriften für Gebäude
Norm NF P 99-611
Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Verpflichtung
Unsere Garantie auf Konformität
Geschulte und zertifizierte Handwerker für Barrierefreiheit
Materialien gemäß europäischen Normen
Ausgestelltes Konformitätszertifikat
Systematische Qualitätskontrolle
Unterstützung bei den Versicherungen
Zertifizierung inklusive
Jede Installation wird von einem Zertifikat begleitet, das die Konformität mit den luxemburgischen Barrierefreiheits-Normen bestätigt.
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Installation 100 % konform
Vertrauen Sie unseren Experten für eine Installation, die alle in Luxemburg geltenden Barrierefreiheits-Normen erfüllt.